
Internet zu langsam? So holen Sie sich jetzt Geld vom Provider zurück
Die Welt
Ihr Internetanschluss ist zu langsam? Wer von seinem Anbieter nicht die vertraglich vereinbarte Leistung bekommt, kann sich nun wehren. Möglich macht das eine Gesetzesänderung. Bei Zahlungskürzungen sollten Nutzer aber richtig vorgehen.
Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes stärkt ab dem 1. Dezember die Rechte von Verbrauchern. Ist die Internetverbindung zu Hause langsamer als mit dem Provider vereinbart, muss der Kunde nicht den kompletten Vertragspreis zahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale (VZ) NRW hin.
Und so setzen Verbraucher ihre Rechte in der Praxis durch:
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