Interesse an Änderungen des Geschlechtseintrags in MV
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Anderes Geschlecht, neuer Name: Ab dem 1. November können sich die Einträge ohne große Hürden behördlich ändern lassen. Der Schwerpunkt der gewünschten Änderungen variiert.
Schwerin (dpa/mv) - Vor Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November liegen in den Standesämtern der sechs größten Städte Mecklenburg-Vorpommerns rund 300 Anträge auf eine Änderung des Geschlechtseintrags vor. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in mehreren größeren Städten.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Seit dem 1. August konnten Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anmelden. Neben der Änderung von männlich auf weiblich beziehungsweise umgekehrt oder hin zu divers ist auch die Streichung möglich. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.