In Niedersachsens Gefängnissen fällt die Maskenpflicht nicht
n-tv
Sicher ist sicher: In Niedersachsens Gefängnissen müssen Häftlinge und Bedienstete noch oft eine Maske tragen, allen Lockerungen außerhalb der Haftanstalten zum Trotz.
Hannover (dpa/lni) - In Niedersachsen sind zuletzt viele Corona-Regeln gefallen, vor allem, was die Maskenpflicht betrifft. In den Justizvollzugsanstalten des Landes sieht die Situation aber immer noch etwas anders aus. Sowohl für die Bediensteten als auch für die Inhaftierten gilt nach wie vor an vielen Stellen eine Maskenpflicht, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover.
Gefangene, die sich außerhalb ihrer Hafträume aufhalten, müssen demzufolge in den ersten 14 Tagen nach ihrer Erstaufnahme FFP2-Masken tragen. Auch bei Transporten müssen alle Gefangenen in Niedersachsen Masken tragen, erklärte der Sprecher. Auch für Besucher gilt noch eine Maskenpflicht.
Aufgrund der Infektionslage sind derzeit noch nicht in allen Justizvollzugsanstalten Besuche möglich. Die Lage werde örtlich ständig neu bewertet. Wenn Besuche erlaubt sind, gilt in den Haftanstalten die 3-G-Regel. Wer zum Beispiel seine Angehörigen im Gefängnis besuchen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen oder dass man geimpft oder genesen ist.