In mehreren Bundesländern stand Taleb A. schon vor Gericht
n-tv
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen den Täter vom Weihnachtsmarkt wegen fünffachen Mordes. Wie sich nun herausstellt, hatte der 50-Jährige zuvor in mehreren Bundesländern juristische Auseinandersetzungen.
Nach der Todesfahrt von Magdeburg fragen sich viele, ob die Tat hätte verhindert werden können. Der Täter war zuvor auf sozialen Medien verhaltensauffällig gewesen und Medienberichten zufolge gleich in mehreren Bundesländern gerichtlich zu Geldstrafen verurteilt worden.
In Rostock wurde Taleb A. vom Amtsgericht Rostock schon am 4. September 2013 zu einer Strafe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er "den öffentlichen Frieden gestört" und mit "Straftaten gedroht" hat. Das berichtet der "Spiegel". Der Strafsatz betrug 10 Euro, was laut Magazin darauf schließen lässt, dass der später als Facharzt für Psychiatrie praktizierende Saudi damals von Hartz IV gelebt haben könnte und sein Asylantrag zu der Zeit noch nicht genehmigt worden war.
In Berlin lag nach dpa-Informationen ein Verfahren der Amtsanwaltschaft Berlin wegen des Missbrauchs von Notrufen durch Taleb A. vor. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 23. Februar dieses Jahres im Dienstgebäude der Berliner Polizei den Notruf der Feuerwehr gewählt zu haben, ohne dass ein Notfall vorgelegen habe. Daher wurde beim Amtsgericht Tiergarten Strafbefehl beantragt, der mit 20 Tagessätzen zu je 30 Euro erlassen wurde.