Impfstatus: Regierung prüft Auskunftspflicht von Beschäftigen
ProSieben
Betriebe sollen ihren Beschäftigten zur Impfung frei geben. Ungeimpfte sollen auch mit mehr Infos überzeugt werden. Eine Pflicht zum Impf-Outing gegenüber den Chefs soll es nicht geben - oder doch?
Arbeitgeber in Deutschland müssen ihre Beschäftigten künftig für eine Corona-Impfung frei geben - aber den Impfstatus sollen sie nicht abfragen dürfen. Allerdings prüft die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeber auf Auskunft über den Impfstatus von Beschäftigten, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin mitteilte. Eine geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht zunächst vor, dass Auskünfte der Beschäftigten zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus freiwillig bleiben. FREIWILLIGE AUSKÜNFTE ZUR IMPFUNG: Heils Verordnung legt Arbeitgebern nahe, den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung betrieblicher Infektionsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Denn vollständig Geimpfte oder Genesene hätten ein deutlich geringeres Covid-Risiko. Von ihnen gehe auch ein geringeres Übertragungsrisiko aus. Welche Hygieneregeln bei einer durchgeimpften Belegschaft gegebenenfalls entfallen, regelt die Verordnung nicht. Ausdrücklich schreibt der Verordnungsgeber aber vor: Ohne solche Erkenntnisse "ist von keinem vollständig vorhandenem Impf- oder Genesungsstatus auszugehen".More Related News