Impfpflicht "noch nicht praxistauglich"
ZDF
Bayerns Gesundheitsminister Holetschek erklärt die Bedenken seines Landes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Zu viel sei noch unklar.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bekräftigt im ZDF heute journal update, dass auch sein Bundesland - trotz aktueller Einwände - eine Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und Kliniken befürwortet - und diese auch umsetzen will, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
Nur mit diesen Umsetzungszeiten könne man "dann auch dem entsprechen, was das Gesetz eigentlich will".
CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder hatte Anfang der Woche angekündigt, die ab 15. März gültige Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal in Bayern vorerst nicht umzusetzen. In der jetzigen Form sei eine Umsetzung nicht zu machen, sagte er zur Begründung. Außerdem fürchte er, dass ungeimpfte Pflegekräfte den Beruf verlassen könnten und es dadurch Versorgungsengpässe geben könnte.
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Holetschek sieht die Verantwortung für die offenen Fragen der Umsetzung einer Impfpflicht beim Bund und den Ampel-Parteien: "Wir müssen im Vollzug vom Bund klare Regelungen kriegen", sonst würde das "Gesetz nicht funktionieren". Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Dezember im Bundesrat - auch mit Stimmen der CSU - beschlossen.
Das Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise vorlegen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind, oder aber ein Attest, dass sie nicht gegen Corona geimpft werden können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.
An diesem Punkt sieht Holetschek Nachbesserungsbedarf: Es gehe um Tätigkeitsverbote, um Betretungsverbote in Arbeitsstätten, das müsse arbeitsrechtlich geklärt sein. Wichtig sei etwa, welche Ermessensspielräume zum Beispiel die Gesundheitsämter haben, wenn Sie abwägen müssen, einer Person ihre Tätigkeit zu untersagen oder die Versorgungssicherheit in Kliniken oder der Pflege sicherzustellen.