Impfpflicht: Konsequenzen wohl erst Mitte Mai
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Die von Mitte März geltende Impfpflicht gegen das Coronavirus für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen wird in Brandenburg voraussichtlich erst Mitte Mai zu ernsten Konsequenzen führen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Umsetzung der Impfpflicht in den Gesundheitsberufen hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Demnach gibt es ein mehrstufiges Verfahren bis hin zum Verbot für weiterhin Ungeimpfte, Einrichtungen zu betreten. Berücksichtigt wird dabei, ob in einer Region die Versorgung gefährdet sein könnte.
Zunächst sollen die Einrichtungen bis Anfang April ungeimpftes Personal melden und die Auswirkungen bei einem Ausfall dieser Beschäftigten einschätzen. Dann bekommen Ungeimpfte eine Aufforderung vom Gesundheitsamt, innerhalb von drei Wochen einen Nachweis über Impfung oder Genesung beziehungsweise ein Attest zur Befreiung von der Impfpflicht vorzulegen. Geschieht das nicht, folgt eine zweite Mahnung mit Angeboten zur Beratung und Impfterminen. Erst dann könnte der Zugang zu Einrichtungen verboten werden.
Falls das Gesundheitsamt jedoch zu Beginn zu der Einschätzung kommt, dass in einer Region die Versorgung gefährdet sein könnte, greift ein sechswöchiges Moratorium. In dieser Zeit soll kein Verfahren eingeleitet werden. Weil währenddessen aber dennoch die Aufforderungen zu Stellungnahmen und zum Impfen an die Betroffenen herausgehen, soll sich das gesamte Verfahren bis zum Verbot nur um weitere drei Wochen verlängern.
Nach Angaben des Ministeriums haben sich die Impfquoten in den Pflege-Einrichtungen schon deutlich verbessert. So seien die Bewohner zu 92 Prozent vollständig geschützt, die Beschäftigten zu 88,2 Prozent. Eine besondere Verbesserung gab es bei den Dienstleistern: Dort stieg die Quote der vollständig Geschützten seit Januar von 60,9 Prozent auf jetzt mehr als 90 Prozent.