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Impfpflicht im Gesundheitswesen ab Mitte März
n-tv
Es gibt einen Abschied für einen langen Begleiter in der Corona-Pandemie: Das Land beendet den Vertrag mit der Luca-App. Dann heißt es Warten auf die Impfpflicht im Gesundheitswesen.
Potsdam (dpa/bb) - Voraussichtlich erst Mitte Mai wird in Brandenburg die schon von Mitte März an geltende Impfpflicht gegen das Coronavirus für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen zu ernsten Konsequenzen führen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Umsetzung in den Gesundheitsberufen hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Demnach gibt es ein mehrstufiges Verfahren bis hin zum Verbot für weiterhin Ungeimpfte, Einrichtungen zu betreten. Berücksichtigt wird dabei, ob in einer Region die Versorgung gefährdet sein könnte.
Zunächst sollen die Einrichtungen bis Anfang April ungeimpftes Personal melden und die Auswirkungen bei einem Ausfall dieser Beschäftigten einschätzen. Dann erhalten Ungeimpfte eine Aufforderung vom Gesundheitsamt, innerhalb von drei Wochen einen Nachweis über Impfung oder Genesung beziehungsweise ein Attest zur Befreiung von der Impfpflicht vorzulegen. Geschieht das nicht, folgt eine zweite Mahnung mit Angeboten zur Beratung und Impfterminen. Erst dann könnte der Zugang zu Einrichtungen verboten werden.
Falls das Gesundheitsamt jedoch zu Beginn zu der Einschätzung kommt, dass in einer Region die Versorgung gefährdet sein könnte, greift ein sechswöchiges Moratorium. Die Impfquoten in den Pflege-Einrichtungen haben sich deutlich verbessert: die Bewohner seien zu 92 Prozent vollständig geschützt, die Beschäftigten zu 88,2 Prozent.