Impf-Auskunftsrecht wird nicht ergänzt
ZDF
Heute diskutiert das Kabinett über die Arbeitsschutzverordnung. Gesundheitsminister Spahn hatte ein Auskunftsrecht zum Impfstatus vorgeschlagen.
Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mitteilte, sollen die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus zu motivieren. Ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus gibt es aber nicht. Wie das Arbeitsministerium erklärte, treten die Änderungen am 10. September 2021 in Kraft und gelten - gekoppelt an die Dauer der epidemischen Lage - bis einschließlich 24. November dieses Jahres. Neu in der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Erkrankung an Covid-19 zu informieren - ebenso wie über Möglichkeiten einer Impfung. Außerdem müssen sie die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freistellen. Ansonsten gelten nach Ministeriumsangaben die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort. Dazu gehören auch betriebliche Hygienepläne, sowie die Testangebotspflicht.More Related News