Im Zweifel für die Kranken
Süddeutsche Zeitung
Das Bundesverfassungsgericht lehnt den Eilantrag gegen Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ab. Die Verantwortung für die Schwachen dürfe die persönliche Freiheit einengen, heißt es im Beschluss. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.
Eilbeschlüsse aus Karlsruhe sind normalerweise nicht leicht zu lesen, weil das Bundesverfassungsgericht in dieser frühen Phase nicht schon das Ergebnis der verfassungsrechtlichen Prüfung vorwegnehmen mag oder kann. Das Gericht nimmt also eine Was-wäre-wenn-Folgenabwägung vor, die alles offenlässt fürs Hauptsacheverfahren. Gemessen daran, ist die Eilentscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht deutlich ausgefallen. Die Pflicht kann kommen und wird kommen, vorläufig und ziemlich sicher auch endgültig.
Geklagt hatten überwiegend ungeimpfte Mitarbeiter aus medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Der Eilbeschluss schafft nun in juristischer Sicht eine gewisse Planungssicherheit, denn das Gericht hat sich einigermaßen klar positioniert. Die Pflicht für das Personal, Immunisierungsnachweise vorzulegen, begegne "als solche ... zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Damit ist die Richtung fürs Hauptsacheverfahren klar. Wer sich eine Kehrtwendung vorbehalten will, formuliert anders.
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Aber auch in der Folgenabwägung selbst liegen im Grunde bereits alle wichtigen Argumente auf dem Tisch. Auf der einen Seite sind dies die Grundrechte der Menschen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen arbeiten. Eine Impfung löse körperliche Reaktionen aus, im Einzelfall auch schwerwiegende Nebenwirkungen, "die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können", heißt es dort. Gravierende Folgen seien aber sehr selten, stellt das Gericht klar. Hinzu kommt: Wer sich partout nicht impfen lassen will, kann der Spritze ausweichen, wenn auch um den Preis beruflicher Nachteile - die wahrscheinlich vorübergehend sind, merkt das Gericht an, denn das Gesetz läuft zum Jahresende aus.