
Ihr Karriere-Ziel ist die Stelle bei Google? Dann sollten Sie die X-Y-Z-Formel im Lebenslauf anwenden
Frankfurter Rundschau
Sie haben eine/n feste/n Arbeitgeber/in im Auge und möchten diese/n von Ihren Qualitäten überzeugen? Das Tech-Unternehmen Google empfiehlt eine einfache Lebenslauf-Regel.
Ob ein Mitarbeiter/in geeignet ist, entscheiden einige Unternehmen einzig und allein auf Grundlage des Lebenslaufs. Das US-amerikanische Technologieunternehmen Google zählt dazu. Wer hier arbeitet, genießt eine Reihe von richtig guten Rahmenbedingen, wie etwa kostenloses Essen, großzügiger Elternurlaub und Schlafgelegenheiten am Arbeitsplatz. Auch überdurchschnittlich gute Gehälter zählen zu den Gründen, warum viele Menschen gerne bei Google arbeiten wollen würden. Das machen auch die Bewerber-Zahlen deutlich: Jedes Jahr bewerben sich dem Portal Business Insider zufolge mehr als zwei Millionen Menschen um eine Stelle bei Google. Bei dieser Masse an Bewerbern und Bewerberinnen kann man nur punkten, wenn die eigene Bewerbung den Personalern ins Auge fällt. Und damit das passiert, sollte man die X-Y-Z-Formel beherzigen, wie ein ehemaliger Google-Personalleiter dem Business Insider zufolge empfiehlt. Demzufolge sollten die Einträge im Lebenslauf nach dem Prinzip „Erfüllt [X], gemessen durch [Y], durch Ausführung von [Z]“ aufgeführt werden. So kann ein Unternehmen Ihre bisher erreichten beruflichen Ziele besser einschätzen, indem Sie wertvolle weiterführende Informationen liefern. Nicht nur das erreichte Ziel selbst wird genannt, sondern auch die direkten Folgen und die Schritte, die zum Erfolg geführt haben. Die X-Y-Z-Formel im Lebenslauf, der im Bullet-Points-Format gehalten ist: Kein Garant für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, aber die Chancen werden dadurch erhöht, wie Laszlo Bock, ehemaliger Vizepräsident der Personalabteilung von Google empfiehlt. Für eine Bewerbung im Management könnte die Umsetzung der X-Y-Z-Formel zum Beispiel so aussehen, wie der Business Insider weiter informiert: „Gesteigerter Umsatz von 15 kleinen und mittleren Geschäftskunden um 15 Prozent durch die Abbildung neuer Softwarefunktionen als Lösungen für ihre Geschäftsziele“. Als Negativbeispiel wird der Bullet-Point-Inhalt „Mehr Einnahmen für kleine und mittlere Geschäftskunden“ aufgeführt. Letztere Info liefere nicht die nötigen Details, die für Personaler oftmals ausschlaggebend sind. (jg)More Related News