IHK: Keine Bäderregelung mehr in diesem Jahr
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Viele Tourismusorte dürfen eigentlich auch in MV durch eine Sonderregelung an vielen Sonntagen öffnen. Allerdings ist das derzeit nicht möglich. Was die Industrie- und Handelskammern ärgert.
Rostock (dpa/mv) - Die Industrie- und Handelskammern in MV haben das Wirtschaftsministerium wegen einer fehlenden Verordnung für die sogenannte Bäderregelung kritisiert. Dadurch seien in der Wintersaison in den touristischen Orten im Nordosten keine Sonntagsöffnungen möglich. Insbesondere geht es um die letzten beiden Sonntage im Dezember und den ersten im Januar. "Vor allem der 29. Dezember tut vielen Gewerbetreibenden weh", sagte Peter Volkmann, amtierender Hauptgeschäftsführer der IHK Rostock.
Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, an der Verordnung werde mit Hochdruck gearbeitet. Am Donnerstag habe man mit Kirchen, Gewerkschaften und IHK-Vertretern über das Thema beraten. Allerdings sei die Abstimmung und Abwägung dazu komplex. "Und das mit dem Ergebnis, dass die Verordnung zum Jahreswechsel nicht unter Dach und Fach ist", so Ministeriumssprecher Jonas Bohl.
Volkmann kritisierte für die IHK im Bundesland, dass Tourismus und Einzelhandel in MV damit wieder einmal das Nachsehen gegenüber den Nachbarn Schleswig-Holstein und Polen hätten. "Für diese zeitliche Verzögerung fehlt uns das Verständnis." Die IHK seien mit dem Wirtschaftsminister einer Meinung, die Zeiten für die Bäderregelung wie in Schleswig-Holstein zu gestalten. Dort gelte sie vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober.