
Ibrahim A. droht Wiederaufnahme von Verfahren
n-tv
In NRW gibt es zwischen 2015 und 2021 insgesamt 24 Verfahren gegen den Brokstedt-Verdächtigen. Ihm werden unter anderem Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und Kindesmissbrauch vorgeworfen. Verurteilt wird er nur dreimal. Nun prüft die Justiz die Wiederaufnahme von vier Verfahren.
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen prüft in vier Fällen, ob sie Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter von Brokstedt wieder aufnimmt. Das geht aus einem vertraulichen Papier des Düsseldorfer Innenministeriums hervor. Demnach gab es in NRW zwischen September 2015 und Januar 2021 genau 24 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Mann. Die meisten Verfahren wurden eingestellt, rechtskräftig verurteilt wurde der Mann nur dreimal.
Der 33-Jährige soll in der Regionalbahn von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf Fahrgäste eingestochen haben. Eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger starben, fünf Menschen wurden verletzt. Der Angreifer war schließlich von anderen Fahrgästen überwältigt und von der Polizei auf dem Bahnhof von Brokstedt festgenommen worden.
In NRW hatte der staatenlose Palästinenser als Flüchtling unter anderem in Euskirchen gelebt. Die Stadt taucht 16 Mal als Tatort in der Liste der Verfahren auf. Insgesamt wurde der Mann unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Drogen, sexueller Belästigung, Sachbeschädigung, Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung Widerstandsunfähiger, Schwarzfahrens und Hausfriedensbruchs angezeigt.

Ein Streit zwischen einem Vater und seinen zwei Söhnen gerät an einem Bahnhof außer Kontrolle. Erst schubsen und schlagen die zwei Teenager den 41-Jährigen, dann zücken sie Messer und stechen mehrmals auf ihn ein. Sie flüchten und lassen ihn schwer verletzt zurück. Zwei Tage später werden sie gefasst.