Hunderte Fälle von Wilderei in den vergangenen Jahren
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - In den vergangenen Jahren hat es in Hessen Hunderte registrierte Fälle von Wilderei gegeben. Von 2015 bis 2021 seien in der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt in 1395 Fällen Angaben zu 774 getöteten Tieren gemacht worden, heißt es in einer Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der SPD. Dies betreffe in dem Zeitraum 416 Fälle von Jagdwilderei, also zum Beispiel Kaninchen, Rot- oder Schwarzwild. In 979 Fällen habe es sich um Fischwilderei gehandelt.
"Wilderei stellt einen Straftatbestand dar", heißt es in Beuths Antwort. Sie könne sich durch Störungen oder die Missachtung jagd- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen auf das Wild auswirken. Beispiele seien hier die Missachtung von Schonzeiten, der Einsatz verbotener Lebendfallen oder Verstöße gegen den Elterntierschutz.
Präventiv sei gegen Wilderei die Präsenz der Jägerinnen und Jäger in den Revieren die beste Maßnahme, um Jagdwilderei zu verhindern. Darüber hinausgehende Präventionsmaßnahmen seien schwer umsetzbar. "Die Behörden sind immer auf Hinweise und Meldungen von Auffälligkeiten durch die Jägerinnen und Jäger oder Dritte angewiesen", heißt es in der Antwort. Bei der Jagdwilderei seien von den 416 Fällen 125 aufgeklärt worden.