Hundebesitzer aufgepasst: Chefs müssen bei Arbeitszeit ab sofort Haustiere berücksichtigen
Frankfurter Rundschau
Hunde dürfen nicht über einen langen Zeitraum allein bleiben. Darauf müssen nun auch Arbeitgeber Rücksicht nehmen, wie ein Gericht entschieden hat.
Berufstätige haben es oft schwer, Job und Haustier unter einen Hut zu bekommen. Gerade Hundebesitzer (übrigens, das sind die besten Hunderassen für Berufstätige) müssen viel Zeit mit ihren Vierbeinern verbringen, denn sie benötigen jede Menge Auslauf und Zuwendung. Dem zollt nun ein neues Urteil Rechnung.
Das Arbeitsrecht sieht folgendes vor: Ändert ein Arbeitgeber die Arbeitszeit seines Mitarbeiters oder seiner Mitarbeiterin, so muss er auch die Interessen seiner Arbeitnehmer berücksichtigen. Stehen triftige Gründe dagegen, müssen Mitarbeiter die Änderung nicht akzeptieren. Dazu zählen auch Haustiere, wie das Arbeitsgericht Hagen in einem Fall nun entschieden hat.
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