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Hotel Westin sieht „keine Anhaltspunkte, arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“
Die Welt
Der Musiker Gil Ofarim hat das Leipziger Hotel Westin öffentlich mit Antisemitismus-Vorwürfen konfrontiert. Nach hausinternen Untersuchungen sieht das Unternehmen diese als nicht belegt an. Der beschuldigte Mitarbeiter darf an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
Nach Antisemitismus-Vorwürfen des Musikers Gil Ofarim hat das beschuldigte Hotel Westin Leizig hausinterne Untersuchungen abgeschlossen. Das Ergebnis: Es gebe „keine objektivierbaren Anhaltspunkte (…), die es rechtfertigen würden, strafrechtliche und / oder arbeitsrechtliche Maßnahmen (…) zu ergreifen“. Der im Zentrum der Vorwürfe stehende Mitarbeiter dürfe an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
Die Hotelgesellschaft Geberstraße Betriebs GmbH, die das Hotel führt, hatte Rechtsanwälte beauftragt, die unter anderem die weiteren Mitarbeiter der Rezeption und Gäste befragen konnte, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im Check-in Prozess befanden. Aufgrund der Ergebnisse würden „entsprechende Maßnahmen gegen den Mitarbeiter“ nicht eingeleitet. Wegen zahlreicher Anfeindungen gegen den Mitarbeiter solle dieser aber nicht sofort wieder vollumfänglich eingesetzt werden.