"Horrorhaus"-Täter kommt in Sicherungsverwahrung
n-tv
Nachdem Wilfried W. 2018 für den Tod an zwei Frauen schuldig gesprochen wird, hat er inzwischen knapp die Hälfte seiner Haftstrafe verbüßt. Doch Gutachter halten ihn weiter für gefährlich, auch das Gericht hält die Wiederholungsgefahr für zu groß.
Der wegen tödlicher Misshandlungen von zwei Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilte Täter soll nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In einem aufsehenerregenden Prozess wurde Wilfried W. 2018 verurteilt, weil er gemeinsam mit seiner Ex-Frau über Jahre mehrere Frauen in dem Haus bei Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens gequält hatte. Zwei der Opfer starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Die ebenfalls verurteilte Ex-Partnerin sollte dreizehn Jahre in Haft, Wilfried W. elf Jahre.
Anders als seine Ex-Frau stufte das Gericht ihn als vermindert schuldfähig ein. Eine Gutachterin hatte ihm im Prozess abgesprochen, Gut und Böse unterscheiden zu können. Das Gericht folgte ihr damals und schickte Wilfried W. in eine Psychiatrie. Dort kamen jedoch bald Zweifel an dieser Einschätzung auf. Er sei steuerungs- und damit vollschuldfähig, hieß es in einem späteren Gerichtsbeschluss.