
Hongkonger Polizei verhaftet Journalisten
n-tv
Seit den monatelangen Massenprotesten im Jahr 2019 geht die Polizei in Hongkong scharf gegen pro-demokratische Medien vor. Zum wiederholten Mal werden nun mehrere Journalisten in Gewahrsam genommen. 200 Beamte sind dafür im Einsatz.
Die Behörden in Hongkong haben sechs aktuelle und ehemalige Mitarbeiter einer Nachrichtenseite festgenommen. Wie die Polizei mitteilte, waren mehr als 200 Beamte im Einsatz, um das Büro von "Stand News" zu durchsuchen. Ein AFP-Reporter sah, wie der Chefredakteur, Patrick Lam, in Handschellen in das Bürogebäude geführt wurde. "Stand News" ist nach "Apple Daily" das zweite Medienunternehmen in Hongkong, das ins Visier der Justiz geraten ist.
In einem auf der Facebook-Seite der Organisation live gestreamten Video war zu sehen, wie Polizisten am frühen Mittwochmorgen vor der Tür des Redakteurs Ronson Chan standen. Sie teilten Chan mit, dass sie einen Durchsuchungsbefehl wegen "Verschwörung zur Veröffentlichung einer aufrührerischen Publikation" gegen ihn hätten. Die Rechtsgrundlage dieser Vorwürfe stammt noch aus der Zeit, als Hongkong eine britische Kolonie war.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.