
Holetschek setzt 3G-Dokumentationspflicht aus
n-tv
München (dpa/lby) - Arbeitgeber im Gesundheitswesen wie Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Rettungsdienste müssen sich grundsätzlich ebenfalls an die neue bundesweite 3G-Regel halten - sie müssen dies in Bayern aber bis auf Weiteres nicht täglich dokumentieren. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erließ am Mittwoch mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Berichts- und Dokumentationspflicht, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz eigentlich vorgeschrieben ist.
Demnach müssten die Einrichtungen laut Gesundheitsministerium umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen und zum Beispiel alle durchgeführten Corona-Testungen und Daten zum Impfstatus täglich dokumentieren und an die zuständigen Behörden berichten. Dies beträfe nicht nur die Beschäftigten, sondern auch Patienten und Besucher.
Die neue Berichts- und Dokumentationspflicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen werde in Bayern vorerst nicht umgesetzt, sagte Holetschek nun. "Bürokratie und Pandemie vertragen sich nicht, besonders angesichts der vollen Praxen und Krankenhäuser." Der Freistaat werde die neuen Vorschriften zunächst, auch in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), nicht vollziehen, solange zentrale Fragen für eine einfache und unbürokratische Umsetzung nicht geklärt seien, erklärte der Minister. Die KVB versuche auch, in Bezug auf die Arztpraxen praktikable Regeln bezüglich der Testungen beim Bund zu erwirken, hieß es weiter.