
Hochwasser: Pause bei der Insolvenzantragspflicht ist nur ein Schritt von vielen
Frankfurter Rundschau
Die Insolvenzantragspflicht soll für von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen ausgesetzt werden. Eine gute Idee, doch das reicht nicht aus. Ein Kommentar.
Auch wenn es bis zur Umsetzung noch dauern wird: Es ist gut, dass die große Koalition nach der Flutkatastrophe vom Juli die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen vorübergehend aussetzen will. Wessen Firma durch die Folgen des Hochwassers in Schieflage geraten ist, hat zwar Aussichten auf finanzielle Unterstützung – doch vielerorts ist das Geld noch nicht auf den Konten. Der Zeitpuffer, den der Bund den Unternehmer:innen nun verschafft, dürfte zumindest bei einigen die Not etwas lindern. Allerdings muss der Bundestag – hoffentlich bald in einer Sondersitzung – erst noch zustimmen. Das lässt sich nicht umgehen. Was sich dagegen beschleunigen lässt, ist das Auszahlen der Soforthilfen, die allen Betroffenen versprochen wurden und werden. Vielen mangelt es seit drei Wochen am Allernötigsten, trotzdem ist das Geld immer noch nicht bei allen oder nur teilweise angekommen. Wie groß die Verzweiflung ist, bekam jüngst Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet im Hochwassergebiet zu spüren, als mehrere Anwohner:innen ihrem Ärger Luft machten. Dass in Not geratene Unternehmen vorerst nicht zum Insolvenzgericht gehen müssen, kann letztlich nur ein Schritt von vielen sein – unter denen eine Soforthilfe für alle, die ihren Namen verdient, Priorität haben muss.More Related News