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Hochschule Anhalt darf künftig den Doktorgrad vergeben
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Als erste Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) in Sachsen-Anhalt kann die Hochschule Anhalt künftig den Doktorgrad vergeben. Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) verlieh der Hochschule am Mittwoch das Promotionsrecht für die zwei Fachrichtungen Life Science sowie Architektur und Designforschung, wie das Wissenschaftsministerium in Magdeburg mitteilte. Möglich wurde das demnach durch eine Verordnung des Ministers, die vor gut drei Wochen in Kraft getreten ist.
"Die Hochschule Anhalt, eine der größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Ostdeutschland, hat in den vergangenen Jahren ihre Forschungsschwerpunkte weiter gestärkt", sagte Willingmann. Sie sei Wissenschaftskooperationen im In- und Ausland eingegangen und habe vermehrt Drittmittel eingeworben. Diese nachhaltige Entwicklung sei die Basis dafür, dass die Hochschule den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs künftig auch zur Promotion führen könne. Laut Mitteilung ist Sachsen-Anhalt nach Hessen und Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland, in dem Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten können. Die rechtliche Grundlage bildet das neue Hochschulgesetz aus dem vergangenen Sommer. Danach kann forschungsstarken Bereichen der vier HAW des Landes - der Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg - oder Zusammenschlüssen verschiedener Hochschulbereiche das Promotionsrecht verliehen werden.![](/newspic/picid-2921044-20250216093307.jpg)
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