
Hitlergruß bei Reise nach Auschwitz: Staatsschutz ermittelt
n-tv
Leisnig/Oswiecim (dpa/sn) - Zwei Schüler aus Leisnig (Landkreis Mittelsachsen) sollen bei einer Bildungsreise zum Konzentrationslager Auschwitz den Hitlergruß gezeigt haben. Deswegen ermittelt nun der Staatsschutz, wie die Polizeidirektion Chemnitz am Montag auf Anfrage informierte. Konkret gehe es um ein Foto, das nach bisherigen Erkenntnissen am Abend des 4. Mai in einer Jugendbegegnungsstätte in Polen aufgenommen wurde. Darauf seien vier Schüler zu sehen, von denen zwei den Hitlergruß zeigen, hieß es. Über den Vorfall hatten zuvor mehrere Medien berichtet.
Nach der Veröffentlichung in einer Social-Media-App seien Lehrer darauf aufmerksam geworden und hätten die Schüler aufgefordert, es zu löschen, so die Polizei. Zudem erstatteten sie Anzeige. Ermittelt wird nun gegen die beiden 15-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Das frühere nationalsozialistische Konzentrationslager Auschwitz gilt weltweit als Symbol für den Holocaust. Das Stammlager wurde 1940 von den Deutschen im polnischen Oswiecim errichtet, später folgte das Vernichtungslager Birkenau. Etwa 1,1 Millionen Menschen wurden dort ermordet, vor allem Juden.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.