
Hilfe für Veranstalter von Brandenburger Weihnachtsmärkten
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Veranstalter von Weihnachtsmärkten in Brandenburg, die wegen der aktuellen Corona-Lage schließen müssen oder gar nicht öffnen dürfen, können auf finanzielle Hilfe hoffen. Marktkaufleute, Standbetreiber und Schausteller könnten die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis 31. Dezember in Anspruch nehmen, kündigte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung an. Derzeit liefen Gespräche mit dem Bund für zielgerichtete Verbesserungen für die Betroffenen. Gesonderte Hilfsprogramme in den Ländern seien nicht geplant, hieß es.
Ein Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus kann jedes Unternehmen stellen, das wegen Corona einen monatlichen Umsatzeinbruch in Höhe von 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Referenzmonat 2019 verbuchen musste. Erstattet werden betriebliche Fixkosten - unter anderem Mieten, Abschreibungen von saisonalen Warenbeständen oder Investitionen in Hygienemaßnahmen. Auch Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst werden, können mit 20 Prozent der Fixkosten berücksichtigt werden. Nicht erstattet werden Unternehmerlöhne. Anträge können unter anderem über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.
Die Neustarthilfe Plus steht den Angaben nach für selbstständig erwerbstätige Solo-Selbstständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Branchen bereit. Anträge sind über das Bundesportal oder über Steuerberater möglich.