Hetzer klagen gegen Löschgesetze: Darf Facebook Konten wegen Hassrede sperren?
Frankfurter Rundschau
Ist es Hate Speech oder freie Meinungsäußerung? Der Bundesgerichtshof verhandelt die Klage zweier Nutzer gegen Facebook wegen der Löschung von Kommentaren.
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag (22.07.2021) erstmals über das Recht von Facebook verhandelt, Hasskommentare zu löschen und Konten zeitweise zu sperren. Es geht um die Grundsatzfrage, ob das Privatunternehmen zu diesen Schritten berechtigt ist, auch wenn die Kommentare nicht strafbar sind. In der Verhandlung deutete sich an, dass der zuständige III. Zivilsenat die seit 2018 geltenden Nutzungsbedingungen von Facebook für zulässig hält. Der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, sagte wörtlich: „Nach vorläufiger Auffassung des Senats hat Facebook das Recht auf Löschung auch dann, wenn keine Straftat vorliegt.“ Der III. Zivilsenat will das Urteil in den kommenden Wochen verkünden. Konkret geht es um zwei Nutzer, die im August 2018 rassistische Kommentare über Migrantinnen und Migranten eingestellt hatten. Der eine hatte geschrieben, Migranten könnten in Deutschland „morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s“. Dagegen würden deutsche Menschen, wie Reichsbürger, mit anderen Ansichten als das Regime kriminalisiert.More Related News