Hessischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt Fahrrad-Demo
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Kassel (dpa/lhe) - Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einer Entscheidung am Freitagabend eine Fahrraddemonstration über die Autobahnen A6 und A 77 erlaubt. Damit gab der Senat einer Beschwerde der Organisatoren gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassels statt, dass die Nutzung der Autobahn für die Demonstration untersagt und mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet hatte.
Das Thema der Demonstration am Sonntagvormittag, die einen Ausbaustopp von Autobahnen und eine Verkehrswende fordere, weise einen unmittelbaren Bezug zum Versammlungsort auf, so der VGH. Die Demonstration soll über eine Strecke von etwa neun Kilometern über die Autobahn führen. Die Organisatoren der Demonstration hätten Versammlungsort und die Versammlungszeit so gewählt, "dass die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer hinreichend berücksichtigt und möglichst geschont würden." Die Demonstration werde die beiden Autobahnen nur in einer Fahrtrichtung für die Dauer von etwa zwei Stunden nutzen. In diesem Bereich stehe mit der Bundesstraße B 27 eine leistungsfähige Bedarfsumleitung zur Verfügung. Die Versammlungszeit am Sonntagvormittag sei so gewählt, dass mit einem eher geringen Verkehrsaufkommen auf diesen beiden Autobahnen zu rechnen sei, so das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar. (2 B 1193/21)More Related News