Hessen will Schutz der Presse strafrechtlich verschärfen
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen macht sich für einen stärkeren Schutz der Pressefreiheit im Strafgesetzbuch stark. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) forderte am Mittwoch in Wiesbaden die Einführung des neuen Tatbestandes "Störung der Tätigkeit der Presse". Journalistinnen und Journalisten seien immer häufiger massiven Beeinträchtigungen bei der Arbeit ausgesetzt, erklärte sie. "Es besteht legislativer Nachholbedarf, denn die Pressefreiheit findet derzeit keinen expliziten Schutz im Strafgesetzbuch." Das Land habe eine entsprechende Beschlussvorlage bei der digitalen Frühjahrskonferenz der Justizminister von Bund und Länder eingebracht.
"Gerade im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie kam es in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen", erläuterte Kühne-Hörmann. Die Pressefeindlichkeit einer breiten Allianz aus Verschwörungsgläubigen, Reichsbürgern, Neonazis und Esoterikern stelle eine große Gefahr für die Medienschaffenden dar. "Da die Pressefreiheit einer der Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung ist, sehe ich den Staat in der Pflicht." Gewaltlose, aber dennoch massiv behindernde Eingriffe gegenüber Pressevertretern blieben derzeit häufig straffrei, kritisierte Kühne-Hörmann. Als Beispiel nannte sie ein Kamerateam, das durch Trillerpfeifen oder das Hochhalten von Bannern gestört wird. Mit dem neuen Tatbestand der "Störung der Tätigkeit der Presse" würden Regelungslücken geschlossen und Auslegungsschwierigkeiten der jetzigen Vorschriften beseitigt.More Related News