Hessen will Entlohnung der arbeitenden Gefangenen überprüfen
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Stundenlöhnen für Gefangene will Hessen seine Regelungen überprüfen. Die hessische Rechtslage sei zwar nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, teilte Justizminister Roman Poseck (CDU) am Dienstag in Wiesbaden mit. "Gleichwohl werden wir unsere Gesetze im Hinblick auf die Anforderungen aus Karlsruhe überprüfen." Die Notwendigkeit von Veränderungen sei "gut denkbar".
Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind demnach verfassungswidrig.
"Mit Blick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist bis 2025 einräumt, werden wir sorgfältig prüfen und keinen Schnellschuss machen", erläuterte Poseck. Ziel müsse es sein, weiter umfassende Arbeitsmöglichkeiten im Justizvollzug anzubieten. Bei der Vergütung müssten die "besonderen Umstände" beachtet werden, etwa mit Blick auf die geringere Produktivität und die hohen Gesamtkosten, zum Beispiel wegen der Bewachung.