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Hessen verschärft Corona-Regeln wegen Omikron: Diese Maßnahmen gelten ab Montag
Frankfurter Rundschau
Hessen passt erneut die Corona-Regeln an. Die neuen Maßnahmen werden insbesondere für die Gastronomie wichtig. Was ab Montag (17.01.2022) gilt.
Frankfurt – Die Corona-Pandemie herrscht weiter in Hessen. In den vergangenen Wochen sind die Fallzahlen erneut gestiegen. Angesichts dieser Entwicklung und der Ausbreitung der Omikron-Variante haben die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen sowie Bundeskanzler Olaf Scholz bei einem Bund-Länder-Gipfel zur weiteren Strategie beraten.
Im Anschluss an den Corona-Gipfel hat Ministerpräsident Volker Bouffier die Ergebnisse für Hessen bei einer Pressekonferenz mitgeteilt. Große Änderungen der Regeln gebe es dabei nicht, die meisten der seit dem 28.12.2021 geltenden Regeln werden verlängert. Die neuen Regeln betreffen hauptsächlich die Gastronomie: Dort soll flächendeckend 2G+ gelten. Außerdem wurde die Quarantänezeit nach einer Infektion verringert. Diese Maßnahmen sollen ab Montag (17.01.2022) greifen.
Eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus stellen die Kontaktbeschränkungen dar. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Menschen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, verringert sich die maximale Anzahl auf den eigenen Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts. Diese Regeln werden auch für Treffen im privaten Raum empfohlen. Ebenso sollte man sich vorher testen lassen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 10 Personen gilt das 2G-Modell. Ab 101 Personen dann 2G+, es ist also auch ein Test nötig. Draußen brauchen Veranstaltungen ab 11 Teilnehmern ein Hygiene- und Abstandskonzept, bei mehr als 101 Personen gilt 2G. Drinnen sind maximal 250 Teilnehmer erlaubt. Für den Außenbereich wurden die Vorgaben angepasst: Dort liegt die Obergrenze nun bei 1000 Personen. Zu öffentlichen Veranstaltungen gehört unter anderem der Kino- oder Theaterbesuch.
In den Außenbereichen der Gastronomie, wo zuvor nur ein Abstands- und Hygienekonzept notwendig war, gilt mit den Änderungen 2G. Drinnen gilt dabei in Hessen nun flächendeckend die 2G+-Regelung. Die Landesregierung kündigte allerdings neue Ausnahmen an, die neben der Booster-Impfung von der Testpflicht bei 2G+ befreien.