
Hessen muss seinen Beamtinnen und Beamten kräftig nachzahlen
Frankfurter Rundschau
Gerichtsurteil mit gravierenden Folgen für Hessen: Beamtinnen und Beamte werden zu niedrig besoldet. Jetzt muss die Besoldungstabelle „repariert“ werden, fordern die Gewerkschaften
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Dienstag ein einschneidendes Urteil gefällt, das gravierende Folgen haben wird. Hessische Beamtinnen und Beamte haben danach Anspruch auf eine höhere Besoldung, zumindest wenn sie in den niedrigeren Besoldungsstufen eingruppiert sind. Auf das Land kommen enorme zusätzliche Kosten zu – als Ausgleich für entgangene Zahlungen in der Vergangenheit, aber auch mit Blick auf die zukünftige Besoldung.
Nach Einschätzung des VGH hat die Beamtenbesoldung in den Jahren 2016 bis 2020 „nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen“. Das hatte das Gericht am Beispiel eines Justizwachtmeisters der Besoldungsgruppe A6 geprüft. Im Falle einer Professorin mit W2-Gehalt sieht es sogar eine zu niedrige Besoldung in den Jahren seit 2013 als gegeben an.
Der hessische Beamtenbund (dbb), der die Klagen von drei Bediensteten unterstützt hatte, sieht sich durch den Urteilsspruch „voll umfänglich bestätigt“. Der hessische „dbb“-Vorsitzende Heini Schmitt forderte die Landesregierung zu Gesprächen auf. Man solle sich „Anfang des Jahres zusammensetzen und anfangen zu reparieren“, sagte Schmitt der Frankfurter Rundschau.