Hessen darf islamischen Religionsunterricht nicht aussetzen
n-tv
Kassel (dpa/lhe) - Im Rechtsstreit mit dem türkischen Moscheeverband Ditib um den gestoppten islamischen Religionsunterricht hat das Land Hessen eine Niederlage erlitten. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in Kassel mitteilte, durfte das Land den sogenannten bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit Ditib im Jahr 2020 nicht aussetzen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aus erster Instanz ist damit rechtskräftig (Az: 7 A 1802/21.Z).
In Hessen war dieser Religionsunterricht zum Schuljahr 2013/14 zunächst an Grundschulen eingerichtet worden. Im April 2020 hatte das Kultusministerium angekündigt, den Unterricht im darauffolgenden Schuljahr auszusetzen und dies mit Zweifeln an der Eignung des Verbandes als Kooperationspartner begründet. Es sei fraglich, ob die notwendige Unabhängigkeit vom türkischen Staat vorhanden sei.
Gegen diese Entscheidung ging der türkische Moscheeverband juristisch vor und setzte sich schon vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden durch. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof ist nicht mehr anfechtbar.