Henstedt-Ulzburg muss AfD-Landesparteitag ermöglichen
n-tv
Schleswig (dpa/lno) - Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg muss der AfD nach einer Gerichtsentscheidung Zugang zum Bürgerhaus für einen Landesparteitag am 16. September verschaffen. Dazu hat sie das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nach dessen Angaben vom Freitag per einstweiliger Anordnung verpflichtet. Zur Begründung hieß es, politische Parteien hätten zwar keinen Anspruch darauf, dass Gemeinden Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen bereithalten. Täten sie dies aber - wie Henstedt-Ulzburg in der Vergangenheit unter anderem für die AfD -, so müssten sie alle Parteien gleich behandeln.
Das Verwaltungsgericht sieht keine Gründe, die eine Versagung des Zugangs zum Bürgerhaus im konkreten Fall rechtfertigen würden. Die AfD sei nicht verboten. Und es sei nicht glaubhaft gemacht, "dass von dem geplanten Landesparteitag eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe oder diese Veranstaltung eine Gefahrenlage schaffe, die von solcher Intensität wäre, dass die Überlassung des Bürgerhauses für den Landesparteitag abgelehnt werden dürfe". Allein eine erwartete hohe Anzahl an Gegendemonstranten begründe eine entsprechende Gefahr nicht.
Wegen befürchteter Störungen wollte die Gemeinde den Parteitag der AfD diesmal nicht zulassen. In Kiel steht derzeit ein 22-Jähriger vor dem Landgericht, der im Oktober 2020 am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg bewusst vier Menschen angefahren haben soll.
Es bestünden keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass es zu einem gewalttätigen Aufeinandertreffen von Veranstaltungsteilnehmern und Gegendemonstranten komme, das nicht durch polizeiliche Maßnahmen unterbunden werden könnte, konstatierte jetzt das Verwaltungsgericht. Gegen dessen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.