
Held-Prozess: Verfahren gegen Mitangeklagten eingestellt
n-tv
Mainz (dpa/lrs) - Das Landgericht Mainz hat am Dienstag das Verfahren gegen den Mitangeklagten im Prozess gegen den früheren Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held eingestellt. Außerdem beschloss die Strafkammer, den Anklagepunkt des Betrugs gegen Held auf den Tatvorwurf der Untreue zulasten der Stadt Oppenheim zu beschränken. Ziel sei es, damit das Verfahren zu "verschlanken", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert. Das Urteil wird im Dezember erwartet, Held ist auch wegen Bestechlichkeit angeklagt.
Ein halbes Jahr nach Beginn des Prozesses folgte die Strafkammer einem Gesuch des Steuerberaters F., das Verfahren einzustellen. Der 84-Jährige räumte in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung ein, dass es "rückblickend sicher besser gewesen" wäre, "wenn ich mit der Stadt Oppenheim einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hätte". Als Auflage muss F. 50.000 Euro an gemeinnützige Organisationen spenden.
Das Verfahren wegen Betrugs und Bestechung belaste ihn und seine Familie sehr, erklärte der Angeklagte. Er hätte seine Vermittlungsleistungen beim Ankauf von Grundstücken durch die Stadt Oppenheim sicherlich besser dokumentieren müssen. "Dass ich hier nachlässig war, halte ich heute für einen Fehler."