Heizungsgesetz kommt erst nach der Sommerpause
n-tv
Das Bundesverfassungsgericht schiebt einem schnellen Bundestags-Beschluss zum Heizungsgesetz einen Riegel vor. Am Tag nach dem Richterspruch rückt die Ampel nun auch von der Idee ab, in einer Sondersitzung die Novelle durchzubringen. Frühestens Anfang September geht es weiter.
Die Ampel-Koalition will das Heizungsgesetz nach dem vorläufigen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht erst nach der Sommerpause beschließen. Die Koalitionsfraktionen wollen für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen, wie die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP in Berlin mitteilten. Zuvor hatte noch eine Sondersitzung während der Sommerpause als Alternative im Raum gestanden.
Keine 48 Stunden vor dem eigentlich geplanten Parlamentsbeschluss zum sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG) hatte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für diesen Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt - was nicht der Fall war. Heilmann argumentierte, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.