
Heim-Mitarbeiter ohne Impfnachweis erneut vor Gericht
n-tv
Gießen (dpa/lhe) - Das Arbeitsgericht Gießen hat sich erneut mit dem Fall zweier Pflegeheim-Mitarbeiter befasst, die wegen fehlender Corona-Impfnachweise von ihrem Job freigestellt worden sind. Die beiden Männer klagen darauf, auch für die Zeit der Freistellung weiterhin ihr Gehalt zu bekommen. Bei der Güteverhandlung am Donnerstag sei zunächst keine Einigung erzielt worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Klagen sollen nun noch einmal im November verhandelt werden - dann wird auch eine Entscheidung erwartet.
Seit Mitte März greift die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen - oder ein Attest vorlegen, dass sie die Spritze aus medizinischen Gründen nicht bekommen können. Die Umsetzung der Impfpflicht in Hessen erfolgt in mehreren Stufen. Die Regelung ist qua Gesetz bislang nur bis zum Jahresende vorgesehen und würde wieder wegfallen, sollte das Infektionsschutzgesetz nicht erneut geändert werden.
Die beiden Kläger hatten ihrem Arbeitgeber - ein Seniorenheim im mittelhessischen Pohlheim - keine Impfnachweise vorgelegt. Daraufhin wurden sie ohne Gehaltsfortzahlung freigestellt.
Das Arbeitsgericht hatte sich bereits im April in einem Eilverfahren mit dem Fall befasst. Damals wollten die Kläger ihre vertragsgemäße Weiterbeschäftigung erreichen, um die Gehaltsfrage ging es noch nicht. Das Arbeitsgericht wies die Klagen ab. Die Entscheidung in der Hauptsache steht allerdings noch aus. Zudem läuft noch die Berufung gegen die Entscheidung in dem Eilverfahren.