Heil will Betriebsratsgründungen besser schützen
n-tv
Wenn der Chef seine Mitarbeiter daran hindert, einen Betriebsrat zu gründen, droht ihm eine empfindliche Strafe. Doch zurzeit werde so etwas nur selten angezeigt, beklagt Bundesarbeitsminister Heil. Er will daher durchsetzen, dass die Justiz von Amts wegen, also bei Vorliegen eines Verdachts tätig wird.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will mit einer Strafrechtsverschärfung die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern erleichtern. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte der SPD-Politiker der "Augsburger Allgemeinen". Die Gesetzesgrundlage solle entsprechend geändert werden.
Die Behinderung einer Betriebsratsgründung ist schon jetzt im Betriebsverfassungsgesetz verboten und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt. "In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen", sagte Heil. "Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen."
Bislang ist die Behinderung von Betriebsratswahlen laut Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes Antragsdelikt und kann nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden. "Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen", sagte Heil der "Augsburger Allgemeinen". Künftig solle es deshalb "schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat, sie muss dann Ermittlungen aufnehmen".
Der Markt mit Abnehmmitteln ist milliardenschwer. Novo Nordisk hat mit seinen Mitteln die Nase vorn. Doch die Konkurrenz holt auf. Eine neue Wirkstoff-Kombination soll die Wirksamkeit der Abnehmspritze nochmals erhöhen. Doch in einer Studie wird das gesteckte Ziel verfehlt. Anleger reagieren gnadenlos.