Heil schließt Auskunftspflicht zum Impfstatus aus
DW
Das Bundeskabinett hat seine Corona-Regelungen für Unternehmen und Beschäftigte verlängert. Vom 10. September an greifen auch neue Vorschriften. Die Frage, ob jemand gegen Corona geimpft ist, bleibt vorerst Privatsache.
Arbeitgeber werden vom 10. September an verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und entsprechende Impfmöglichkeiten zu informieren. Eine Corona-Impfung muss künftig auch während der Arbeitszeit ermöglicht werden. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Betriebe und Firmen haben jedoch weiter nicht das Recht, Auskunft über den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bekommen. Arbeitgeber, denen bekannt ist, wer geimpft ist und wer nicht, können dies aber bei ihren Schutzmaßnahmen berücksichtigen.More Related News