Haushalte können Härtefallhilfen ab 4. Mai beantragen
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die zum Heizen Öl, Kohle oder Holzpellets nutzen, können ab dem 4. Mai Härtefallhilfen des Bundes beantragen. Das gab das Energieministerium in Magdeburg am Dienstag bekannt. Die Gelder stehen für private Haushalte bereit, die im vergangenen Jahr besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren. Die Anträge können im Internet gestellt werden unter https://lsaurl.de/Härtefallhilfe.
Bereits jetzt steht unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab prüfen lässt, ob ein Anspruch auf die Hilfen besteht. Für Sachsen-Anhalt liegt das Volumen bei 48 Millionen Euro. Die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.
Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Antragsberechtigt sind Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen. Im Antragsverfahren seien im Regelfall nur wenige Nachweise vorzulegen, hieß es.