Hat der Ex-Freund getötet oder gemordet?
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Ein junger Mann ersticht seine Ex-Freundin, versteckt die Tote in der Wohnung und flüchtet mit dem gemeinsamen Sohn nach Spanien. Später gesteht er die Tat und wird wegen Totschlags schuldig gesprochen. Doch nun gibt es Zweifel an dem Urteil, und der Prozess wird neu aufgenommen.
Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Niederbayern wird vor dem Landgericht Deggendorf neu aufgerollt. Das Wiederaufnahmeverfahren gegen den inzwischen 28 Jahre alten Ex-Freund des Opfers begann heute um 9.00 Uhr. Der Mann war im November 2017 vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags an der 20 Jahre alten Mutter seines kleinen Sohnes zu zwölf Jahren Haft rechtskräftig verurteilt worden. Jetzt ist der Mann wieder wegen Mordes angeklagt.
Bereits im ersten Verfahren lastete die Staatsanwaltschaft dem Mann Mord an. Er hatte die Tötung der Frau gestanden. Unklar geblieben war jedoch, ob er sie im Schlaf umgebracht hatte - was das Mordmerkmal der Heimtücke bedeutet hätte. Die Richter verurteilten den Mann dann wegen Totschlags.
Für ein Wiederaufnahmeverfahren bedarf es spezieller Voraussetzungen, etwa ein Ersturteil, das möglicherweise auf der Falschaussage eines Zeugen beruht. Das ist hier nach Justizangaben der Fall. Zwei Freunde des Angeklagten hatten im ersten Prozess falsch ausgesagt und sind dafür 2019 wegen falscher uneidlicher Aussage vor dem Amtsgericht Passau verurteilt worden.
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