
Hass und Hetze schrecken Lokalpolitiker ab
n-tv
Halberstadt (dpa/sa) - Nach dem Protest vor dem Wohnhaus des Halberstädter Oberbürgermeisters hat der Städte- und Gemeindebund davor gewarnt, dass Hass und Hetze potenzielle Bewerber in der Lokalpolitik abschrecken könnten. Er sei sich "ziemlich sicher", dass sich Lokalpolitiker wegen Anfeindungen gegen Posten und Ämter entscheiden könnten, sagte der Landesgeschäftsführer Bernward Küper der "Mitteldeutschen Zeitung".
"Es gibt bereits Stadträte, die mir sagen: Ich tue mir das nicht mehr an", sagte Küper. Das könne auch zum Problem für die Demokratie werden, wenn bei Wahlen eine ausreichende Auswahl fehle.
Vor dem Wohnhaus des Halberstädter Oberbürgermeisters Daniel Szarata (CDU) hatten sich am Montagabend lautstark protestierend Gegner der Corona-Politik versammelt. Politiker verschiedener Parteien verurteilten das Vorgehen der Demonstranten am Dienstag als Grenzüberschreitung, Szarata selbst, der sich mit seiner Familie im Haus befand, bezeichnete den Vorfall als bedrohlich. Der Aufzug mit bis zu 700 Teilnehmern wurde laut Polizei maßgeblich von Rechtsextremen angeführt.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.