
Hartz-IV-Sätze sollen leicht steigen
n-tv
Mit Beginn des kommenden Jahres sollen die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ein wenig mehr Geld bekommen. Noch muss der Plan in der Bundesregierung abgestimmt werden. Das Kinderhilfswerk monierte die Anhebung als zu gering.
Die Bezieher von Hartz-IV bekommen ab Beginn des kommenden Jahres etwas mehr Geld. So soll der Regelsatz für Alleinstehende im Januar kommenden Jahres um 3 auf 449 Euro monatlich steigen. Auch der Betrag für Ehegatten und Partner soll um drei Euro angehoben werden - auf dann 404 Euro. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte die geplante Anhebung als unzureichend. Volljährige, die noch nicht in einem eigenen Haushalt leben, bekommen demnach ab Anfang kommenden Jahres 360 Euro - ebenfalls drei Euro mehr als bislang. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Hartz-IV-Satz den Plänen zufolge um 2 auf 285 Euro. Für 6- bis 13-jährige soll es demnächst 311 Euro monatlich geben. Bislang waren es 309 Euro. Für 14- bis 17-Jährige ist geplant, die monatlichen Zahlungen dagegen um 3 Euro anzuheben - auf 376 Euro.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.