Hartz-4-Ehepaar nimmt Ukrainerinnen auf - Bezüge gekürzt!
RTL
Das Ehepaar hofft jetzt auf eine gerechte Lösung. Denn alles was sie wollen ist, Menschen in Not zu helfen.
Sie wollten nur helfen – und jetzt fühlen sie sich dafür bestraft! Ein Ehepaar aus Miesbach in Bayern bezieht Hartz 4. Sie haben sich trotzdem entschieden, drei Frauen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, bei sich zu Hause aufzunehmen, ihnen ein Dach über dem Kopf zu geben. Doch anstatt die selbstlose Geste positiv anzuerkennen, werden dem Ehepaar jetzt sogar Sozialleistungen gestrichen, wie die Münchner Boulevardzeitung "tz" berichtet.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Genau diese Erfahrung muss gerade ein Ehepaar aus dem oberbayerischen Miesbach machen. Heike und Wolfgang Hüfner haben Mitleid mit den Menschen in der Ukraine und stellen deswegen seit dem 21. März drei geflüchteten Ukrainerinnen, Oma, Mutter und Tochter, ein Zimmer in ihrer Wohnung zur Verfügung.
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"Meine Frau verfolgt die Situation in der Ukraine intensiv, und das Schicksal der Menschen zerbricht ihr das Herz", erklärt Wolfgang Hüfner gegenüber der "tz". Deswegen habe sich seine Frau dazu entschieden, zu helfen und beim Landratsamt unentgeltlichen Wohnraum für Flüchtlinge gemeldet. Auch Wolfgang Hüfner will lediglich alles richtig machen und meldet die Aufnahme der Ukrainerinnen dem Jobcenter. Da das Ehepaar jedoch Arbeitslosengeld II bezieht, gibt es Probleme.
Denn im Arbeitlosengeld II ist ein Anteil für die Mietkosten enthalten. Der soll nun aber anteilig gekürzt werden. Die Differenz übernehme eine andere Abteilung. "Das klang für mich theoretisch gut und unkompliziert", sagt Hüfner der "tz". Aber in der Realität kommt es anders.
Denn damit die Hüfners Asylbewerberleistungen bekommen, hätten sie die Beantragung eines Aufenthaltstitels vornehmen müssen. Sie haben den Ukrainerinnen nach bestem Wissen und Gewissen beim Ausfüllen sämtlicher Anträge geholfen und die beim Amt eingereicht. Aber da stellte sich dann heraus, dass Belege über die Kosten der Unterkunft fehlten.
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Es gab keine Bescheinigung des Vermieters oder einen Untermietvertrag. Aus diesem Grund können laut Amt die Grundleistungen nur ohne Unterkunftskosten berechnet und ausbezahlt werden. Für den hilfsbereiten Wolfgang Hüfner unbegreiflich: "Das Jobcenter hat doch ausgerechnet, wie hoch ein Mietanteil mit Nebenkosten pro Person ist", sagt er der "tz".