Haftstrafen in Prozess zu wirkungslosem Krebsmittel
n-tv
In ihrer Verzweiflung hofften Krebskranke, dass ihnen eine Heilpraktikerin helfen könnte. Doch die angebliche Heilerin war eine Betrügerin. Die Kranken zahlten vierstellige Beträge und bekamen dafür ein wirkungsloses Mittel. Nun gab es dafür das Urteil.
Ingolstadt (dpa/lby) - Nach dem Verkauf eines völlig wirkungslosen Krebsmittels an eine Reihe schwer kranker Patienten sind eine Heilpraktikerin und der Anbieter des Mittels zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Die Frau bekam am Freitag vom Landgericht in Ingolstadt wegen Betrugs und weiterer Straftaten eine dreijährige Haftstrafe, den Mann verurteilte die Kammer zu insgesamt sechs Jahren und neun Monaten. Zudem ordnete das Gericht an, bei den Angeklagten fünfstellige Eurobeträge einzuziehen, um den Gewinn aus dem Verkauf des angeblichen Wundermittels abzuschöpfen.
Wie der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl betonte, haben die Patienten bis zu rund 6000 Euro für das Mittel gezahlt. Es sei den Patienten vorgegaukelt geworden, dass mit dem Präparat binnen kurzer Zeit Krebs geheilt werden könne und es sich um ein richtiges Arzneimittel handele. Tatsächlich war das Mittel nicht als solches zugelassen. Die Versprechungen seien "falsch beziehungsweise frei erfunden" gewesen, betonte der Richter.
Opfer des Schwindels waren Patienten, die Krebs oder andere schwere Erkrankungen hatten. Teils sind die Betroffenen mittlerweile gestorben. Einige der geprellten Kunden bekamen auch ihr Geld von den Angeklagten zurück, wenn sie den Betrug erkannt und mit entsprechenden Schritten gegen das beschuldigte Duo gedroht hatten.