
Haftbefehle nach Automatensprengung erlassen
n-tv
Oldenburg (dpa/lni) - Nach einer Geldautomatensprengung in Oldenburg hat das zuständige Amtsgericht Osnabrück gegen acht Beschuldigte Untersuchungshaftbefehle erlassen. Die 20 bis 32 Jahre alten Männer werden in Gefängnisse gebracht, teilte die Polizeidirektion Oldenburg am Samstag mit. Die Behörde hält die Männer für dringend tatverdächtig, in der Nacht zu Freitag gegen 3.30 Uhr einen Geldautomaten in einem Verbrauchermarkt gesprengt zu haben.
Die Polizei verfolgte nach der Sprengung zeitweise einen Fluchtwagen, der später mit einem Reifenschaden aufgefunden wurde. In zwei weiteren Autos stieß die Polizei später bei einer Kontrolle auf die Männer, die nach Polizeiangaben marokkanisch-niederländischer Herkunft sind.
Das niedersächsische Landeskriminalamt hatte im Januar 2022 erklärt, dass bundesweit etwa 60 bis 80 Prozent der Geldautomatensprengungen niederländisch-marokkanischen Banden aus dem Raum Utrecht und Amsterdam zugerechnet würden.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.