Haft- und Bewährungsstrafe im AWO-Untreue-Prozess gefordert
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Im Prozess gegen zwei ehemalige Führungskräfte des AWO-Kreisverbandes Müritz hat die Staatsanwaltschaft eine Haft- und eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Anklagevertretung sah es am Freitag vor dem Landgericht Schwerin als erwiesen an, dass sich der langjährige Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Waren, Peter Olijnyk, der schweren Untreue schuldig gemacht hat. Sie beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren. Den ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann sah die Staatsanwaltschaft überführt, zur Untreue Beihilfe geleistet zu haben und hielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für angemessen.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, 2005 und 2012 ohne die notwendige Mitwirkung anderer Vorstandsmitglieder Olijnyks Gehalt unangemessen erhöht zu haben. Dadurch sei der AWO ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft. Die Plädoyers der Verteidiger wurden für den Nachmittag erwartet. Mit einem Urteil ist in der kommenden Woche zu rechnen. © dpa-infocom, dpa:210604-99-863598/2More Related News