Habecks Heizgesetz könnte die nächste Klage drohen: „Mitwirkungsrechte wieder verletzt“
Frankfurter Rundschau
Das Gebäudeenergiegesetz steht erneut zur Entscheidung an. CDU-Politiker Thomas Heilmann kritisiert im Vorfeld das Vorgehen.
Berlin – Auch nach der Einigung beim Heizgesetz kehrt keine Ruhe ein. Denn es könnte erneut zu einer Klage kommen. Am Freitag, 08. September, wird die Bundesregierung dem Parlament erneut das „Heizungsgesetz“ zur Abstimmung vorlegen. Doch die Union könnte dem ein Strich durch die Rechnung machen. So pocht Energie-Ausschuss-Mitglied Thomas Heilmann weiterhin darauf, dass die Beratungszeit der Fachpolitiker zu kurz gewesen sei für eine fundierte Meinungsbildung. Steht das Heizgesetz nun auf der Kippe?
„Die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten werden wieder verletzt, wenn zusätzliche Beratungen unterbleiben“, kritisiert Heilmann gegenüber der BILD-Zeitung. Als Skandal erachtet der CDU-Politiker, was ihn am Freitag, 08. September, erwartet: Die Bundesregierung legt dem Parlament erneut– wieder so mir nichts, dir nichts, wie Heilmann findet. Um 12.30 Uhr, kurz vor dem Wochenende, soll der von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingebrachte Änderungs-Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz nach zweiter sowie dann dritter und entscheidender Lesung vom Parlament genehmigt werden.
Von Januar 2024 an wird dann verboten sein, neue Gas- und Öl-Heizungen einzubauen zugunsten von Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden können, beispielsweise Wärmepumpen. Die allerdings sind teuer. Der im Mai 2023 eingebrachte Habeck-Entwurf bleibt heftig umstritten – sogar vom eigenen Koalitionspartner FDP.
Bereits im Juli hatte der Berliner Oppositionelle Heilmann der Ampel-Koalition die parlamentarische Sommerpause verhagelt: Der selbsternannte „Anwalt & Fürsprecher für Steglitz-Zehlendorf“ hatte für die Rechte des gesamten Parlaments geklagt und Recht bekommen: In diesem „Organstreit“ zwischen Legislative und Exekutive, also zwischen Parlament und Regierung, sah das Bundesverfassungsgericht die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten tatsächlich verletzt. Grund war kein inhaltlicher, sondern vielmehr die Eile, mit der die Ampel ihren Entwurf vom Mai durchpeitschen wollte.
Das Bundesverfassungsgericht als entscheidende Instanz in Divergenzen zwischen den Institutionen war unsicher, ob die Bundesregierung dem Parlament ausreichend Zeit zur einer Entscheidung gelassen hatte und legte das Gesetz auf Eis; ihm schien die drohende Verletzung der Rechte des Bundestages schwerer zu wiegen als die reine Verzögerung des Entwurfs. „Natürlich war ich davon überzeugt, dass effektiv vier Tage Parlamentsbeteiligung nicht unseren Ansprüchen an die Demokratie genügen kann“, sagte Heilmann der Deutschen Presse-Agentur damals. Jetzt ist ihm die Zeit wieder zu knapp.