
Habeck: Keine finanzielle Überlastung durch Heizungstausch
n-tv
Die Opposition sieht beim Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen eine soziale Schieflage. Dem Vorwurf tritt Wirtschaftsminister Habeck erneut entgegen. Empfänger von Hartz IV oder Wohngeld seien ausgenommen, auch für Eigenheimbesitzer gebe es Ausnahmen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat versichert, dass der von der Bundesregierung forcierte Einbau klimafreundlicher Heizungen nicht zur finanziellen Überlastung der Bürger führen wird. "Menschen, die in Sozialtransfers sind, also Hartz IV beziehen, Wohngeld-Empfänger sind, die sind prinzipiell ausgenommen von der Wirkung des Gesetzes", sagte der Grünen-Politiker in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Zudem gelte bei der Regelung, dass man in einem selbst genutzten Wohneigentum mit den Heizungen so lange weitermachen könne, wie man wolle. "Also niemand muss eine funktionierende Gas- und Ölheizung ausbauen", versicherte Habeck. "Und das kombiniert mit der sozialen Staffelung führt dann dazu, dass niemand überfordert wird."
Bauministerin Klara Geywitz unterstützte in der ZDF-Sendung "Berlin direkt" die Idee einer Abwrackprämie: "Wichtig ist, dass die schmutzigsten Kessel zuerst ausgetauscht werden, und deswegen ist eine Abwrackprämie, die zum Beispiel die alten Modelle als erste vom Markt nimmt, durchaus sinnvoll. Und eine Prämie wäre natürlich technologieoffen, das heißt, der Hausbesitzer kann entscheiden, wofür er sie einsetzt."
Die Koalition hatte am Freitag einen Kompromiss beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen bekannt gegeben. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Verzichtet wird den Angaben zufolge auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, der aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden muss, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen.
