Habeck behält sich Enteignung von Energiefirmen vor
n-tv
Für die deutsche Gazprom-Tochter wurde kürzlich eine Treuhänderin eingesetzt. Dafür war noch das Außenwirtschaftsrecht nötig. Bundeswirtschaftsminister Habeck will diese Möglichkeit auch im Energiesicherungsgesetz verankern und zudem das Instrument der Enteignung klarer fassen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht vor, dass im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden. Die Novelle ging damit in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Aus Kreisen des Ministeriums erfuhr die Deutsche Presse-Agentur, es gehe darum, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall sicherzustellen. Daher plane das von dem Grünen-Politiker geführte Ministerium eine Novelle des aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes. Das Gesetz war damals eine Reaktion auf die Ölkrise und soll nun an die aktuelle Krise angepasst werden.
Es ermächtigt die Regierung, im Falle einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Wege von Rechtsverordnungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen - um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie sicherzustellen.
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