
Höhere Grenzen, mehr Lohn: Landtag regelt Vergabegesetz neu
n-tv
In Thüringen müssen Firmen, die Landesaufträge haben wollen, bestimmte Kriterien erfüllen. Nun sollen die Regeln einfacher werden. Der Mindestlohn für solche Aufträge soll steigen. Doch damit waren im Landtag nicht alle einverstanden.
Erfurt (dpa/th) - Firmen, die Aufträge des Landes ergattern wollen, müssen künftig einen höheren Mindestlohn zahlen - können aber zugleich auf weniger Bürokratie hoffen. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Thüringer Landtag am Freitag mit den Stimmen von Linke, SPD und Grüne sowie der CDU. Demnach soll der Mindestlohn bei solchen Aufträgen mindestens 1,50 Euro über dem bundesweit geltenden Mindestlohn liegen. Derzeit liegt dieser bei zwölf Euro pro Stunde. Er soll in den kommenden zwei Jahren steigen.
Die Novelle ist ein Kompromiss zwischen den drei Koalitionsfraktionen und der oppositionellen CDU. Die AfD und die FDP lehnten die Gesetzesänderung ab.
Die Summe des Auftragsvolumens, ab dem das Vergabegesetz zur Anwendung kommen soll, ist nun höher. Es gelten je nach Branche verschiedene Mindestgrenzen. Außerdem soll eine Vergabeplattform mehr Übersicht bieten und die Vergaben vereinfachen.
