Höchststrafe für Mord an Blumenverkäuferin verlangt
n-tv
Coburg (dpa/lby) - Im Prozess um das Gewaltverbrechen an einer Blumenverkäuferin aus dem oberfränkischen Lichtenfels hat die Staatsanwaltschaft die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für den 18-jährigen Angeklagten wegen Mordes verlangt. Wie das Landgericht Coburg mitteilte, beantragte der Verteidiger am Mittwoch eine geringere Strafe. Der Anwalt wertete die Tat im Unterschied zur Staatsanwaltschaft lediglich als Totschlag.
Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Wegen des Alters des Beschuldigten findet der Prozess ohne Öffentlichkeit statt. Am 30. Januar will die Jugendkammer des Landgerichts das Urteil verkünden.
Der angeklagte Jugendliche hatte eingeräumt, dass er im März 2023 in den Blumenladen gegangen war, um die Tageseinnahmen zu rauben. Die Mitarbeiterin habe er dabei mit einem Messer bedroht. Schließlich habe er nach einem Handgemenge aus Panik auf die Frau eingestochen. Die 50-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen.
Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe die Verkäuferin nicht töten wollen. Er sei daher nur wegen Totschlags und Raub mit Todesfolge zu verurteilen. Der 18-Jährige selbst entschuldigte sich nach den Plädoyers nochmals für seine Tat. Er hatte vorher in dem Prozess erklärt, dass er durch den Überfall an Geld für einen Angelkurs kommen wollte.