Händler können auf Mietkürzung hoffen
Süddeutsche Zeitung
Der Bundesgerichtshof hält es für möglich, dass Geschäftstreibende weniger Miete zahlen müssen, wenn die Schließung staatlich angeordnet wird.
Die staatlich angeordneten Geschäftsschließungen in der Corona-Pandemie können voraussichtlich dazu führen, dass die Betreiber von Einzelhandelsgeschäften nicht die volle Miete bezahlen müssen. Dieses Urteil zeichnete sich am Mittwoch in einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ab. Der zuständige Senat für gewerbliche Mietverträge will sein endgültiges Urteil am 12. Januar 2022 verkünden.
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